Unangenehme Zeitgenossen
Unangenehme Zeitgenossen
Ab der Mitte des 19. Jahrhunderts lebten im Bürgerturm allem Anschein nach zum Teil asoziale und verhaltensgestörte Mitbürger, die sonst nirgends unterzubringen waren.
Noch im 20. Jahrhundert war im Volksmund die Rede vom „Pfennigturm“, weil für die Armen kleinere Geldbeträge durch die offenen Fenster geworfen wurden.
Aus Unterlagen im Stadtarchiv geht hervor, dass der bürgerliche „Arrestthurm“ im Jahre 1811 „zur ebner Erde 1 Remiss, über 1 Stiegen 1 heizbares Zimerl, über 2 Stiegen auch ein heizbares Zimerl“ und unter dem Dach ein unheizbares „Stübl“ besaß.
Im Jahre 1853 wird der obdachlosen Familie eines Paul Thalhammer der Bürgerturm als Wohnung überlassen. Ein Jahr später zieht im März der obdachlose Schuhmachergesell Franz Huber ein, im Oktober folgt ein Johann Oswald, vulgo Knauerhanns. Mit dem aber scheint es Ärger gegeben zu haben, denn wegen dessen „exzessiven Betragens“ wird sein Fall „zur weiteren competenzmäßigen Behandlung“ dem Landgericht Freising übergeben.
Als „schlechtbeleumundete Individien“ werden in einem Eintrag vom Juni 1855 Philipp Gierl, Gabriel Knöpfle und Paul Thalhammer bezeichnet. Wegen Verunreinigung des Bürgerturms und wegen Ruhestörung werden „Gierl et Consorten“ zu „einem dreitägigen doppelt geschärften Polizeiarreste“ verurteilt.
Im Dezember 1858 muss der Zimmermann Paul Thalhammer, vulgo Bucklperpausch, „wegen Exzesses“ erneut unangenehm aufgefallen sein. Er wird, wie aus den Protokollen hervorgeht, zu „15 Ruthenstreichen“ verurteilt, die aber wegen eines gerichtsärztlichen Gutachtens nicht vollzogen werden.
Die Ruthenstreiche werden daher in eine achttägige, „durch Anweisung der Liegerstätte auf blosen Brettern und Entziehung der warmen Speisen je am dritten Tage doppelt geschärfte Arreststrafe umgewandelt“.
Im August 1859 wird Thalhammer wegen nächtlicher Ruhestörung und Übertretung der Hausordnung im Bürgerturm erneut mit „Polizeyarrest“ bestraft. Schon im Januar 1860 steht er zusammen mit einer Ursula Hack „im Bürgersthurm dahier“ wegen nächtlicher Ruhestörung und Entwendungen erneut am Pranger.
Datenschutzhinweis
Die von Ihnen angegebenen Daten speichern und nutzen wir, solange und soweit dies für den Versand des Infoproduktes an Sie erforderlich ist.
Zudem speichern und nutzen wir Ihre E-Mail-Adresse für den Versand unseres Bürgerturm-Freising-Newsletters, mit dem wir Sie werblich über weitere, für Sie interessante ähnliche Produkte und Dienstleistungen wie beispielsweise weitere kostenlose und kostenpflichtige Infoprodukte von Bürgerturm-Freising informieren (Art. 6 Abs. 1 lit. f DS-GVO). Dem können Sie jederzeit kostenlos gegenüber uns (webmaster@buergerturm-freising.de) widersprechen.
Weitere Infos zum Datenschutz bei Bürgerturm-Freising.de, insbesondere zu Ihren Rechten auf Auskunft, Löschung und Widerspruch, finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung