Gefährliche Treppen

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Grund dafür, heißt es im Magistratsbeschluss, seien nicht nur die miserablen Reinlichkeitsverhältnisse, sondern auch „die Sicherheitsverhältnisse der Stiegen und Treppen und die Verhältnisse der Wohnungen selbst in Bezug auf Licht- und Luftzufuhr“. Es bestehe die Gefahr, dass die Stadt in Haftung genommen werde, wenn es wegen der mangelhaften Treppenverhältnisse zu einem Unfall komme.

Als weiterer Missstand wurde angeführt, dass nicht einmal ein Aborthäuschen im Hofraum aufgestellt werden könne, weil das Nießbrauchsrecht des Gartens einer Witwe zustehe, die nicht gewillt sei, in ihrem Garten „derartige Vorrichtungen“ aufstellen zu lassen.

Der Magistrat beschloss in der gleichen Sitzung, den schon seit Jahr gehegten Gedanken zu realisieren, ein Armenhaus zu errichten und dafür das in einem Fonds angesparte Geld zu verwenden. Werde der Bau verwirklicht, bestehe kein Anlass mehr, den Bürgerturm für Wohnzwecke zu nutzen. Der Bürgerturm selbst solle aber erhalten bleiben, hieß es, und auch nicht an Dritte verkauft werden.

Das brachte Magistratsrat und Feuerwehrkommandant Werkmeister auf eine Idee. Er sah den Bürgerturm bestens geeignet für die Trocknung der Feuerwehrschläuche und regte beim Stadtbauamt eine entsprechende Prüfung seines Anliegens an.

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