Exzesse im Bürgerthurm

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Zu den vielen bösen Buben, die im Bürgerturm untergebracht waren, gehört auch ein Joseph Schönmetzler, der als „sicherheitsgefährlich“ eingestuft wurde und sich im August 1861 „wegen Beschädigung seiner Wohnung im Bürgersthurm betreffend“ verantworten musste.

Er wurde, wie seinerzeit üblich zu einem dreitätigen Arrest verurteilt, musste auf blosen Brettern nächtigen und bekam am dritten Tag keine warme Speise. Die Verhandlungskosten blieben „wegen seiner Armuth außer Ansatz“ und wurden aus der Communalkasse bezahlt.

Im Mai 1862 stand er zusammen mit einer Anna Thalhammer „wegen verübter Excesse im Bürgersthurm“ schon wieder vor dem Rat, der den Fall gleich an das königliche Landgericht Freysing weitergab. Ob es allein die von Schönmetzler verursachten Beschädigungen waren, ist nicht überliefert. Doch wurde im Mai 1863 beschlossen, den Bürgerturm für 80 Gulden renovieren zu lassen.

Geachtet wurde stets auch auf Moral und Sitte. Im Jahre 1866 etwa wurde zwar einer Maria Bauer „ein Stübchen über zwei Stiegen“ als Wohnung eingeräumt. Damit verbunden war jedoch die Bedingung, „dass solche von ihrem Liebhaber Staudinger nicht betreten werden darf“.

1899 wurde der Taglöhnerswitwe Walburga Stuhlreiter eine Wohnung im Bürgerturm verwehrt, „weil die Unterbringung von Personen beiderlei Geschlechtes in diesem Gelasse gegen die gute Sitte verstoßen würde“.

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